Zitat:
Zitat von tandem65
Allerdings scheinst Du dann nach meiner Meinung Probleme mit dem Verständnis unseres Grundgesetzes zu haben.
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Hä? Wie darf man das verstehen?
Das GG schließt also auch ein, dass z.B. Minderjährige heiraten dürfen? Mit der Begründung, dass sie es ja wollen und wenn sie es nicht dürfen dann ihre Würde angetastet ist?
Soweit ich weiss hat der Staatsanwalt seine Hand drauf. Und die Eltern. Heiraten ist glaub ich erst ab 16 mit deren Zustimmung erlaubt.
Und wenn ein Vierjähriger bei Rot die Kreuzung explorieren will, was dann? Darf er ja nach dem GG...
Wenn ich bei den Hells Angels mitmachen will und die haben keinen Bock auf mich, komme ich denen dann auch mit dem GG?
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