Wie haltet Ihr das, wenn sich ein Käufer nicht an die Absprachen mit Euch als Verkäufer hält:
Vorgabe von mir war, Paypal für Freunde. Und da geht es ja nicht nur um die Gebühren, die hat der hier noch neue Käufer getragen, sondern auch um Bekanntheit und Vertrauen hier.
Schicke eh immer versichert, soweit alles schick.
Da ist nun aber auch noch eine Packstation als Lieferanschrift angegeben. Muss ich mit PP klären, ob das nach den Paypal AGB für Verkäuferschutz eine zulässige Lieferanschrift ist, wenn der Käufer die Packstation auch in seinem PP als Lieferanschrift hinterlegt hat?
Weiss das hier evtl schon jemand, der öfters mit PP verkauft und schon an dort hinterlegte Packstationen als Lieferanschrift verschickt hat?
Hab kein Bock auf ein Käuferschutzverfahren, und sitze nachher ohne Geld und meine Ware da.
Fand das hier passend. Falls doch nach ModMeinung unpassende Rubrik, bitte verschieben!