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Alt 20.04.2018, 10:42   #11
RolandG
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von Bommel91 Beitrag anzeigen
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.
Jein.

§ 1 Abs. 1 Satz 1 f. PAuswG:
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."
__________________
Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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