Zitat:
Zitat von NBer
hmmmm, hat ein m. schwetz wirklich das standing und die bedeutung innerhalb der dtu, dass diese ihre richtlinien für (oder meinetwegen auch gegen) ihn aufstellt oder anpasst? denn schließlich gelten diese ja für alle, nicht nur für ihn......
|
Die Fristsetzung, dass die alternative WTS-Qualifikation plötzlich nicht mehr in Mooloolaba möglich ist, sondern erst bei den Weltcups danach, riecht schon danach dass die Kriterien hinsichtlich des Stichtages bewusst gegen Schwetz formuliert würden, denn zum Zeitpunkt der Kriterien-Änderung war Schwetz schon für Mooloolaba via DTU gemeldet und er war der einzige deutsche Starter dort und somit der einzige, der von genau dieser Fristsetzung betroffen war.
Man könnte sagen: Selber schuld. Wer gegen seinen Verband klagt, so wie Schwetz im vergangenen Jahr, hat damit nunmal alle Sympathien verscherzt und gehört zu Recht gedisst.
Da ein Verband aber sowieso viel mächtiger und finanzstärker ist als ein Einzelsportler, wäre dem Leistungssportausschuss kein Zacken aus der Krone gebrochen, dem zweitstärksten deutschen Athleten ein selbstfinanziertes Stadtrecht in der WTS einzuräumen. Es geht schließlich in Kürze schon um Punkte für Olympia. Und diese Punkte müssen die Athleten für Deutschland erringen.
Wenn man die besten nicht international starten lässt, dann bekommt Deutschland eben auch keine Punkte für die Olympia-Quali.