Zitat:
Zitat von RolandG
Wenn man dem Zeitungsartikel einmal nachsieht, dass eine Beschuldigte keine Aussage macht (das tun Zeugen), sondern eine Einlassung, bleibt festzuhalten, dass in einem Rechtsstaat kein Beschuldigter verpflichtet ist, sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zur Sache einzulassen.
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Natürlich hat die Frau das Recht, die Aussage (Einlassung) zu verweigern, das habe ich nicht infrage gestellt. Ich äusserte allein meine persönliche Verwunderung, dass sie die Einlassung bei der Polizei mit Verweis auf ihren psychischen Zustand verweigert und stattdessen sich in der Lage fühlt, einer Zeitung ihre Sichtweise des Unfallgeschehens mitzuteilen, welche diese auch noch breit abdruckt, was ich als schlechten Journalismus empfinde, weil die Opferseite fehlt.
Stell Dir vor, Du wirst schwer verletzt oder bist Angehöriger eines Verstorbenen und musst dann in der Zeitung lesen, wie ein Unfallbeteiligter Dir öffentlich die Schuld zuweist, obwohl es vielleicht ganz anders war.