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Zitat von qbz
Was ich schon bemerkenswert finde, dass die Frau der Zeitung ein Interview gibt und die Zeitung das abruckt, aber sie sich nicht in der Lage fühlt, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Die Gerichtsverhandlung wird das Unfallgeschehen bestimmt aufklären, da es ja (leider) genug Zeugen gibt.
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Wenn man dem Zeitungsartikel einmal nachsieht, dass eine Beschuldigte keine Aussage macht (das tun Zeugen), sondern eine Einlassung, bleibt festzuhalten, dass in einem Rechtsstaat kein Beschuldigter verpflichtet ist, sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zur Sache einzulassen.
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Zitat von tria ghost
Der Todesfahrerin von Malle gehört auf Lebzeiten der Führerschein entzogen, Haftstrafe und hohe Geldstrafe.
Wer mit nachgewiesenen Drogenbefund unterwegs ist, eine gewisse Vergangenheit und dazu eine noch nicht geleistete Strafe hat, an dem gehört ein Exzempel statuiert.
Das ist fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung was da passiert ist...
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Entweder Haftstrafe oder Geldstrafe. Beides zusammen ist mW, zumindest nach deutschem Recht, nur bei (versuchter) Bereicherung gem. § 41 StGB möglich. Das mag in Spanien ggf. anders sein.
Welche Tatbestände verwirklicht wurden, hat nichts mit irgendeiner Vorgeschichte zu tun. Der aktuelle Sachverhalt ist zu beurteilen. Auf ihn ist das einschlägige Recht korrekt anzuwenden und nicht irgendwelche volkszornigen "Exempel zu statuieren".