Zitat:
Zitat von Mirko
Sie hat sich falsch verhalten, aber ihr Fehlverhalten ändert sich doch nicht aufgrund der Tatsache ob sie einen Stein rammt oder einen Radfahrer.
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Ein Mensch, der in der Situation absolut nichts falsch gemacht hat, ist gestorben, und das ändert sich doch nicht aufgrund der Tatsache, ob die Täterin unaufmerksam oder mordlüstern war.
[OT] Andersherum wird aber tatsächlich ein Schuh draus: mir persönlich ist egal, ob ein Pappkarton auf dem benutzungspflichtigen Radweg liegt oder ein rücksichtsloses Arschloch dort rechtswidrig spazieren oder laufen geht - beides darf ich, moralisch gesehen, beherzt von meinem Radweg treten. Juristisch ist das leider anders, da gibt es einen Unterschied zwischen diesen beiden unzulässigen Hindernissen. Jenes, welches auf das Klingeln reagieren müsste, ist allzu oft dem Karton keineswegs intellektuell überlegen, genießt aber mehr Rechte. [/OT]