Zitat:
Zitat von Trimichi
Ich frag mich grad', ob Verspottung den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt.
Falls man zu der Erkenntnis gelangt, dass man Würdenträger (Achtung Perspektivenwechsel: Andersdenkende ergo) verspotten dürfte, indem man ihre Gewandungen verspottet (ich verurteile im Unterschied zu anderen Usern hier im Forum nicht nur die Tat, sondern auch den Täter; ich glaube auch, dass Verspottungen wegen Kleidung den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen) was würde dieses dann (Achtung Perspektivenwechsel in die vorherige Perspektive zurück) für die hier erwähnten Andersdenkenden bedeuten? Dürfte man dann auch wieder über gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und/oder deren Kostümierungen Witze machen oder diese Gruppen einer fundamentalen Kritik unterziehen? Oder verkrafteten diese Menschen das dann doch nicht? Weil ja sachliche Botschaften dahinter steckten?
Hier nochmal der link zum AGG: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/ kann ja jede(r) wie auch ich überprüfen, was Recht und Ordnung bedeutet. 
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Ebenso könnte man sich über das Bundesverfassungsgericht, die Braut in einem weißen Kleid, den Juden mit Schläfenlocken, den Burschen in Lederhose, die Frau im Dirndl usw usf lustig machen. Hat auch was mit Tradition und Kultur zu tun.
