Zitat:
Zitat von tandem65
Hi Keko#,
ich glaube eher die Verfassung selbst hat gar nichts erkannt.
Die Verfassungsgeber waren der Meinung und haben höchstens entsprechendes dort formuliert.
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Selbstredend....
Die Verfassungslage garantiert nicht nur Religionsfreiheit, sondern auch Bekenntnisfreiheit und das Recht, seine Religion ungestört auszuüben. Die kulturelle Prägekraft des Christentums in Deutschland ist unumstritten. Dass in der Bibel wohl viel Mist und Märchen stehen, dürfte den Verfassern der Verfassung wohl nicht entgangen sein.