Hier ausführlicher, aber leider auf Französisch:
https://gouvernement.lu/dam-assets/d...e-la-route.pdf
Wenn ich's richtig verstehe, geht das Recht zum nebeneinander Radeln weiter als in Deutschland, es gilt nämlich nicht nur für große Gruppen, unterliegt aber auch gewissen Einschränkungen (nicht nachts und in gefährlichen Situationen, keine unnötige Verkehrsbehinderung).
Auch für Deutschland überlegenswert scheinen mir die eckigen Schilder, die wohl nicht unbedingt nutzungspflichtige Radwege anzeigen.
Da verstehe ich aber die Erläuterungen nicht 100%ig. Gilt die Wahlfreiheit nur für sportliches Training?
"Dans un contexte d’entraînement sportif l’obligation d’emprunter une infrastructure cyclable ne s’applique pas quel que soit le signal"