Zitat:
Zitat von schnodo
|
Das lustige (oder traurige, suchs dir aus) an der Sache ist: diese Pflicht gilt lediglich, wenn eines der drei gezeigten Bilder zu sehen ist und dann auch nur, wenn der Radweg zumutbar ist (heißt: wenn der Radweg vereist ist, darf man natürlich auf der Strasse fahren). Aber selbst die Polizei scheint da keine Ahnung von zu haben.
Mich hat jedenfalls mal ein Polizist an einer Strasse rausgewunken und gefragt, warum ich mich nicht selbst schütze und auf dem Radweg fahre. Auf meinen Hinweis darauf, dass das nur ein Fussweg mit grauem "Für Radfahrer erlaubt" (
http://www.t-online.de/auto/recht-un...e-zeichen.html ) Schild sei, wurde er gleich pampig und meinte, ich solle gefälligst dort fahren, sonst würde er meine Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten. Bin dann halt rüber, war mir zu doof, weiter mit dem netten Herrn zu "diskutieren".