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Es ist ja kein Zwang mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter verbunden. Damit will man vor allem die Lücke für die Kinder schliessen, die noch im KITA-Alter betreut werden (weil es darauf schon einen gesetzlichen Anspruch gibt) und danach ab Schuleintritt nach der Unterrichtszeit quasi auf der Strasse stehen oder nur vor der Glotze hängen, weil die Eltern oder die / der Alleinerziehende arbeiten müssen / wollen.
Vor allem bei bildungsferneren Milieu´s hofft man bei der Gantagesbetreuung auf eine kompensatorische Funktion und verspricht sich mehr Chancengleichheit für ärmere Kinder. Das hängt natürlich vor allem von der Qualität der Betreuung ab, damit sie mehr als eine "Aufbewahrung" mit Aufsichtspflicht gewährleistet.
Geändert von qbz (28.02.2018 um 11:21 Uhr).
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