Unser nationaler Verband versucht, nicht zum ersten mal mit der kürzlich verabschiedeten neuen Sportordnung, Sonderregeln im Triathlon zu etablieren, die die international startenden Elite-Athleten vor unnötige Probleme stellen:
Das neu eingeführte generelle Verbot von (kurzen) Zeitfahraufsätzen bei Rennen mit Windschattenfreigabe (§31.5 der DTU-Sportordnung), das im Konflikt steht zur internationalen Regel der ITU, derzufolge diese Aero-ClipOns bei Eliterennen wie z.B. WTS-Rennen und internationalen Meisterschaften nach wie vor erlaubt sind (§4.10 (f) I ITU-Competition rules) führt zu der grotesken Situation, dass internationale Athleten nicht mit demselben Fahrrad in der Bundesliga starten dürfen, mit dem sie an internationalen Rennen teilnehmen.
Deutsche Athleten demgegenüber dürfen
bei nationalen Meisterschaften und Ligarennen, die meist auch Qualifikationswettkämpfe für internationale Wettkämpfe darstellen
keine Triathlonaufsätze benutzen. Wenn ihnen die Qualifikation gelungen ist, müssen sie sich dann bei internationalen Wettkämpfen wieder an den Gebrauch von Aero-Aufsätzen gewöhnen.
Meiner Meinung nach sollte sich ein nationales Regelwerk stets eng am internationalen Regelwerk orientieren. Nationale Sonderwege mit Spezialregeln, die nur in einem Land gelten, gehen in der Regel zu Lasten der Athleten, die auch international starten wollen und führen auch in der Außendarstellung einer Sportart nur zu unnötiger Verwirrung bei Zuschauern und Medien.