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Alt 28.12.2017, 23:45   #889
Trillerpfeife
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von MartinB. Beitrag anzeigen
Das habe ich so noch nie gehört. Kannst du das belegen?

Wikipedia sagt übrigens: "... Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. ... Für Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer GmbH haften die Gesellschafter der GmbH nur, sofern sie die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft in rechtswidriger Weise verursacht haben. Dazu hat der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren den Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung entwickelt."

Belegen? Nun gehe mal als Gmbh Gesellschafter zu einer Bank und frag nach einem Kredit. Oder versuche mal mit einer kleinen Gmbh bei Dell für 100.000 Euro Material zu bestellen.

In ersterem Fall wid die Bank dich bitten mit deinem Privatvermögen zu haften und im zweiten Fall wirst du bürgen oder. Vorkasse zahlen.


Wenn du nichts zum Bürgen hast bekommst du auch nichts.
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