Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Jörn
					 
				 
				Die Organe des Staates sind neutral. Diese sind: 
 
- Legislative (die Gesetzgebung, z.B. der Bundestag oder die Regierung) 
- Judikative (Richter) 
- Exekutive (Polizei).
  
			
		 | 
	
	
 Kleiner Staatsrechtlicher Exkurs: 
 
 
Diese Einteilung ist populär, aber eigentlich nicht richtig. Konkret gehört die Regierung zur Exekutive, weil sie Gesetze zu vollziehen hat, die vom Bundestag beschlossen worden sind. Die Polizei ist ein"nachgeordnetes Vollzugsorgan", also nur ein Teil der Exekutive.
In der Praxis (zumindest in Österreich, ich vermute aber auch in Deutschland) ist es natürlich so, dass die Regierung Gesetzesvorlagen einbringt. Beschließen tut die aber der Nationalrat oder der Bundestag. Die Regierung kann dann ihre selbst eingebrachten Gesetze vollziehen (=exekutieren), zunächst müssen sie aber einmal vom Bundestag (=Legislative) beschlossen worden sein.