Zitat:
Zitat von Jörn
Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht, an einer religiösen Veranstaltung teilzunehmen. Denn die Mitglieder der Bundesregierung sind nicht „der Staat“, sondern lediglich Teilnehmer im Staat. Sie dürfen also in der Kirche sitzen, und niemand kann ihnen dieses Recht streitig machen. Der Staat als Institution darf das sogar fördern (etwa mit Zuschüssen), aber er muss dabei die Grundsätze der Gleichbehandlung wahren.
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Merkel und Co Teilnehmer im Staat, die da zufällig rumsitzen, oder wie? Was du wieder konstruierst...
Zitat:
Zitat von Jörn
Ich persönlich, ohne dabei das Recht jedes Einzelnen auf seine persönliche Trauer schmälern zu wollen, finde religiöse Trauerfeiern nach Anschlägen oder Unglücken unlogisch und daher in gewisser Hinsicht verlogen.
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Unlogisch und verlogen? Ich bin immer wieder erstaunt, was du hier alles äussern darfst.