Wenn er doch ein Attest hat, dass Ihm die Einnahme bis zu einem bestimmten Grenzwert erlaubt, kann er diesen ausreizen!? Dabei ist ja offensichtlich egal, ob es eine medizinische Indikation gibt oder nicht. …soweit so schlecht! Das ist wohl überall im Sport inzwischen weit verbreitet. Wie wäre dann aber jetzt der Prozess, wenn während der Vuelta „das Leiden“ zunimmt und genehmigte Grenzwerte überschritten würden. Ist dann der ursprüngliche Grenzwert weiterhin maßgebend, da dieser im Vorfeld schon die maximal mögliche Konzentration angibt, oder gibt es „Ermessensspielräume für Korrekturmaßnahmen nach Rennverlauf“, die dann sogar legal noch ausgenutzt werden dürfen. In diesem Fall dann eben die Anpassung der Dosis an die Verschlimmerung der Lage (offiziell: gesteigertes Asthmaleiden, tatsächlich: SCheiXXe, der Nibali und der Sakarin rücken mir auf die Pelle!) und Ausstellung eines angepassten Attestes samt entsprechender Vorlage und Akzeptanz der Scheinheiligenkommission der zuständigen Funktionäre?
Ach, alles kacke das! Over and out….. @ HaFu: Danke für die Erläuterungen!
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