Zitat:
Zitat von flaix
weiss ich nicht ob das für den Ausrichter relevant ist was Du da vorbringst. Es geht doch ohnehin nur noch um 2018 unter dem Challenge Label, ja oder nein. Das sollte auch per einstweiliger Verfügung oder Eilverfahren möglich sein das zu entscheiden. Danach ist das Tischtuch ohnehin zerschnitten. Danach geht es m.E. darum ob Purendure ggf sogar Schadensersatzansprüche an die Challenge geltend machen kann. Ich denke, das sollte machbar sein.
oder?
|
Nicht ganz. Wenn Pureendure morgen gewinnt, die Challenge Family aber das Hauptsacheverfahren weiter betreibt und dies vor bay. Gerichten auch noch vor August entschieden wird (wovon auszugehen ist), dann melden sich für das Rennen doch kaum noch welche an, weil der Rechsstreit die Planungsphase des Rennens total überschattet.
Wenn dann 2019 rechtskräftig festgestellt wird, dass Pureendure Recht hatte, dann würden dem Grunde nach Schadensersatzansprüche bestehen. Bei dieser Berechnung spielen aber extrem viele Faktoren eine Rolle und um entgangenen Gewinn geht es ja anscheinend sowieso nicht.