Zitat:
Zitat von Hafu
Ein überbreiter Schwertransport, die Sonderkräfte, der ADAC nutzen ja auch (erlaubtermaßen) Blinklichter, um im normalen Verkehr aufzufallen. Das spricht zumindest dafür, dass blinkende Lichter mehr auffallen als Dauerlichter.
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Blinklichter in diesem Fall übertragen eine Information:
Hallo hier ist etwas was nicht dem normalen Strassenverkehr zuzuordnen ist, etwas was Sonderrechte oder Überbreiten ausserhalb der STVO hat. Das ist die Info eines Blinklichtes. Daraus kann man nicht ableiten, Blinklichter wären besser zu sehen, sie sind anders wahrnehmbar nicht besser.
Ein Radler ist ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer. Er muss nicht blinken, er hat keine Sonderrechte.
Zitat:
Zitat von Hafu
Probleme mit der Polizei habe ich deswegen noch nie gehabt und die haben mich schon oft überholt. Ich glaube, dass die meisten Polizisten froh sind, wenn ein Radfahrer überhaupt gut zu sehen ist.
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Klar, sind die froh wenn Radler überhaupt beleuchtet sind, die sagen auch nicht wenn man Akkulicht am MTB hat.