Zitat:
Zitat von Thorsten
Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.
Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.
Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.
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Unterbrechungen sind bei Planungen (in Rhein-Main) schwer durchzusetzen. Dies wollte ich z.B. bei einem neu geplanten, ca. 2 Kilometer langen Radweg vorsehen, da er am Waldrand verläuft und auch land- und forstwirschaftliche Fahrzeuge darauf fahren. Kurz gesagt, er wird verschmutzt und auch des öfteren "versperrt" sein, sodass man auf die Straße ausweichen müsste.... Die Fachstellen für unter anderem die Schutzplanken lehnen das ab.
"Herr xxxx, Wird der Radweg benutzungspflichtig?". "Es ist von auszugehen, dass er nach Fertigstellung so beschildert wird". "Dann bleibt die Trennung, denn der Fahrradfahren hat auf der Straße nichts zu suchen."
Nun gut, es geht ja nicht nur darum, was du wahrnimmst, sondern was eventuell der Autofahrer für einen Eindruck hat. Als Richter argumentiert man vielleicht damit, dass die Behörden sich bei der Beschilderung was gedacht hätten und dass der Autofahrer durch die Kenntnis der Benutzungspflicht nicht mit einem Radfahrer gerechnet hat... So doof wie es ist.