|
Wie hoch ist denn insgesamt der Schaden an Fahrrad und Fahrzeug? Lohnt es sich deswegen vor Gericht zu ziehen?
Da die Benutzungspflicht des Radweges zweifellos fraglich und die Beschilderung uneindeutig ist, bin ich mir fast sicher, dass kein Verkehrsrichter hier den Ehrgeiz hat, ein Urteil zu fällen und im Detail zu begründen.
Von daher wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleichsvorschlag (vermutlich 60/40 oder 70/30 in Abhängigkeit davon ob der Richter Radfahrern gegenüber eher positiv oder negativ eingestellt ist) nach der ersten Anhörung hinauslaufen und bis dahin sind zum tatsächlichen Schaden auf jeden Fall noch Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzugekommen, so dass es spätestens dann kein echter Bagatellschaden mehr ist.
Außerdem erspart sich der Autofahrer dann die Rückstufung in seiner KFZ-Haftpflicht, die er ansonsten nur vermeiden könnte , wenn er zu 100% vor Gericht Recht bekommt, was angesichts seiner Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr egal ob der Radfahrer diesen benutzen durfte oder nicht, sehr unwahrscheinlich ist.
Ich würde in dieser konkreten Situation dem Autofahrer den (mit den hier im thread genannten Argumenten der nicht eindeutigen Rechtslage) den Vorschlag unterbreiten, dass ohne Einschaltung des Gerichtes jeder seinen Schaden selbst zu tragen hat. Meist ist der Sachschaden an einem Auto ohnehin größer als an einem Fahrrad, wenn letzteres nicht gerade neues Highend-Material ist , weil jeder Kratzer an Kotflügel und Motohaube selbst ohne Dellen eine Neulackierung des betreffenden Teiles bedeutet (und man da schnell bei Vertragswerkstätten in den vierstelligen Bereich kommt), so dass man als Radfahrer hier besser wegkommt.
|