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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker
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Alt 04.11.2017, 00:14   #11
be fast
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Registriert seit: 23.05.2008
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Beiträge: 4.506
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.
Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!

Ist es denn nicht so, dass die Benutzungspflicht eines Radweges erst einmal durch das blaue Schild definiert wird. Für die Anordnung gibt es Vorgaben, unter anderem durch die Verwaltungsvorschrift StVO.

Das blaue Schild sollte (!) nur an straßenbegleitenden Radwegen montiert werden. Über diese Definition wird dann aber des Öfteren gestritten. Hier hängt nun mal (leider) ein blaues Schild. Warum der Weg nicht benutzt wurde gilt es gegebenenfalls zu begründen…:/

Geändert von be fast (04.11.2017 um 00:28 Uhr).
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