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Es gibt Rechtsprechungen, gerade auch im Bezug auf Vorfahrt, aus dehnen zumeist hervorgeht, dass selbst derjenige die Schuld ( oder zumindest eine Teilschuld) bekommt der wartepflichtig ist, auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich offensichtlich falsch verhalten hat.
Ich würde ganz klar einen Anwalt einschalten.
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