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@doctom:
in DE gelten für alle Kinder / Jugendliche die gesetzlichen sex. Schutzaltereinstufungen und die Jugendämter und die Familiengerichte sorgen für die Einhaltung und den Schutz der Kinder / Jugendlichen. Solange die Kinder die Kita's und Schulen besuchen, erhalten die Erzieher und Lehrer meistens als erste Informationen, welches Kind besonderen Schutz braucht oder in Gefahr steht, missbraucht, verheiratet zu werden und sind verpflichtet, das an's Jugendamt weiterzuleiten. Es wurden mir Fälle von Eheversprechen mit Minderjährigen (quasi Verlobung) beruflich bekannt, aber keine Religionsheiraten mit Minderjährigen. Wer das als Vater will, lässt seine Töchter im Ausland aufwachsen bei Verwandten und lässt sie nicht in unsere Schulen. Das war manchmal ein Anlass, ein Mädchen auf seinen Wunsch hin in einem geschützten Heim unterzubringen, weil es mit 12-14 gegen seinen Willen in die Heimat zurückgebracht werden sollte, obwohl es hier aufwuchs. Die meisten Migrantenfamilien wollen aber für ihre Kinder, auch Töchter, eine gute, berufliche Zukunft in DE und bringen sie deswegen zur Schule und in eine Ausbildung und nicht zurück. Wenn es Dir um das Schicksal der schutzbedürftigen muslimischen Migranten-Mädchen geht, was Dir so am Herzen liegt, engagiere Dich für den Familiennachzug und dass die Mädchen bei uns Schule / Ausbildung / Studium erhalten.
Deine Frage zu meinem Verhältnis Grundrechte / Religion beantwortete ich schon in der vorigen Anwort, als ich erwähnte, ich hätte schon so manchen Vater über die Grundrechte ihrer Kinder aufgeklärt und für deren Einhaltung, notfalls mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungrechtes und geschützter Fremdunterbringung gesorgt.
Ps.: arbeitete als Dipl. Psychologe in der Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes.
Geändert von qbz (05.10.2017 um 17:25 Uhr).
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