Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Und mit der im Artikel genannten Begründung für die Ablehnung des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid "Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten“ hast Du ja -hoffe ich- kein Problem, oder?
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Ich muss momentan davon ausgehen, dass ich im öffentlichen Raum sowieso permanent gefilmt werde. Deswegen stellt sich mir die Frage so: Habe ich etwas dagegen, dass auch andere das Recht haben, in der Öffentlichkeit jederzeit "anlasslos" Aufnahmen zu machen? Meine Antwort ist: Nein.
Ich finde es z.B. auch notwendig, Übergriffe seitens des Staates festhalten zu können, damit diese im Nachgang geahndet werden können. Wenn nur noch der Staat das Recht hat, im öffentlichen Raum Aufnahmen zu machen, kann man sich vorstellen wie das ausgeht.
Wogegen ich etwas habe, ist die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne meine Zustimmung. Und dafür gibt es bereits einen gesetzlichen Schutz, auf den ich im Zweifelsfall zurückgreifen kann.
Wenn ich einen Schritt weitergehe und mir vorstelle, dass der Staat nicht das Recht hätte, Aufnahmen zu machen, dann würde ich vermutlich trotzdem dazu tendieren, dies dem Bürger nicht zu untersagen. Aber auch da bin ich für gute Argumente immer zugänglich, vielleicht habe ich einfach nicht lange genug darüber nachgedacht.
