Ich oute mich dann mal als Mitarbeiter einer privaten Krankenversicherung (nicht in der Leistungsabteilung) und kann daher vielleicht etwas beisteuern:
Grundsätzlich beschränkt sich der Leistungsumfang in jeder Krankenversicherung (ob privat oder gesetzlich) auf das medizinisch Notwendige.
Wie das in der Praxis gelebt und interpretiert wird, hängt leider stark vom Versicherer und auch vom versicherten Tarif ab.
Dazu kommt, dass manche Ärzte bei Privatversicherten tatsächlich gerne mal Extrakosten verursachen, die nicht sinnvoll oder medizinisch notwendig sind, was dann in der Regel zu Lasten des Kunden geht.
Konkret zu Deinem Fall: Handelt es sich um eine ambulante Behandlung oder warst du im Krankenhaus?
Im Idealfall hast du die Rechnung noch nicht beglichen und bislang nur bei der PKV eingereicht. Dann würde ich den Arzt mit der Kürzung deiner Versicherung konfrontieren und ihn bitten entweder die Rechnung entsprechend anzupassen oder eine Begründung für die Versicherung zur medizinischen Notwendigkeit zu schreiben.
Du hast natürlich grundsätzlich die Möglichkeit Widerspruch gegen die Kürzung einzulegen, aber erfolgsversprechend ist das nur, wenn du begründen kannst warum das medizinisch notwendig ist. Dazu brauchst Du den Arzt oder einen absoluten Experten als Anwalt.
Sollte die Behandlung stationär abgelaufen sein, wäre es für mich verwunderlich, da dort nach sogenannten DRGs (Fallpauschalen) reguliert wird und das in der Regel direkt mit der Versicherung, daher gehe ich erstmal davon aus, dass es ambulant war.
Noch eine Frage: Wurden denn ganze Posten auf der Rechnung nicht erstattet oder wurde pro Posten gekürzt? Letzteres kann passieren, wenn der Arzt einen erhöhten sogenannten GOÄ-Faktor ansetzt, der dann medizinisch begründet sein muss.
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