Zitat:
Zitat von Jörn
Das kirchliche Vermögen wird eben nicht verwendet.
Es ist auch nicht hilfreich, das kirchliche Vermögen als das zu definieren, was durch staatliche Transferleistungen hereinkommt.
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In der Bilanz besteht das Vermögen (Aktivseite) aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Umlaufvermögen u.a. aus Kasse und Bankguthaben (liquide Mittel). In dem Moment, in dem eine staatliche, auch zweckgebundene, Transferleistung erfolgt, erhöht sich das Umlaufvermögen (liquide Mittel). Insofern ist die Bezeichnung Vermögen zutreffend und die einzig richtige.
Und ebenso erfolgt die Deckung eines Fehlbetrages einer Einrichtung durch die Trägerschaft aus dem Vermögen der Trägerschaft, woraus denn sonst? Als BWL'ler kannst Du bestimmt den Buchungssatz dazu bilden.