Ein kleiner Überblick zu den staatlichen Subventionen der Kirche:
Die milliardenschweren Subventionen
des Staates an die Kirchen
Verzicht auf Einnahmen
Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2013 -->3,29 Milliarden Euro
Steuerbefreiungen* der verfassten Kirchen, ca.
2,30 Milliarden Euro
Verzicht auf Einnahmen des Staates insgesamt ca.
5,60 Milliarden Euro
Direkte Subventionen (unvollständig)
Konfessioneller Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen
3,50 Milliarden Euro
Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten und Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen
0,65 Milliarden Euro
Kirchliche Ersparnis** durch Einzug der Kirchensteuer durch Staat, Arbeitgeber und Banken
1,80 Milliarden Euro
Denkmalpflege (nur Anteil von Bund und Ländern)
0,24 Milliarden Euro
Seelsorge bzw. Mission in öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten)
0,08 Milliarden Euro
Weiterer Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten und Verträgen zwischen Staat und Kirche (Gehälter von Bischof Tebartz-von Elst und vielen Hundert weiteren kirchlichen Amtsträgern; Pension für Bischof Mixa und viele andere; Kirchliche Hochschule Eichstätt u. a.)
0,83 Milliarden Euro
Zahlungen der ca. 15.000 Kommunen in Deutschland (geschätzt)
4,00 Milliarden Euro
Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für kirchliche Sendungen
0,20 Milliarden Euro
Zuschüsse an kirchliche Hilfs- u. Missionswerke.
0,19 Milliarden Euro
Zuschüsse zur kirchlichen Kultur
0,02 Milliarden Euro
Sonstiges (z. B. Orden, Kirchentage, Stiftungen)
0,09 Milliarden Euro
Weitere Zahlungen
unbekannt
Direkte Subventionen ca.
11,60 Milliarden Euro
Staatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt:
Ca. 17,2 Milliarden Euro pro Jahr
* Die Kirche zahlt keine Einkommensteuer bzw. keine Körperschaftssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer, keine Grunderwerbssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Zinsabschlagssteuer bzw. keine Kapitalertragssteuer, keinen Solidaritätszuschlag, keine Gebühren für Grundbucheinträge, und sie ist von Justizkosten bzw. Gerichtsgebühren sowie von Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren befreit, z. B. den Gebühren für Grundbucheinträge, was vor allem durch die immensen Immobiliengeschäfte in die Millionen geht, mit denen die Kirche hier privilegiert wird.
** Zwar vergütet die Kirche dem Staat nach eigenen Angaben "zwei bis vier Prozent" der Kirchensteuereinnahmen für den Einzug, doch dies ist ein minimaler Betrag im Verhältnis zu den Kosten, die der Kirche entstehen würden, wenn sie, wie jede andere Organisation der Welt, ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen müssten. Die Schätzung von 1,80 Milliarden Differenzbetrag durch Carsten Frerk könnte deshalb auch zu niedrig gegriffen sein. Man denke hier auch an die Erfassung aller kirchensteuerpflichtigen Vorgänge sowie an säumige Zahler bzw. an das Mahnwesen. Die Kirche muss sich um nichts kümmern, denn der staatliche Apparat in Verbindung mit den Arbeitgebern und Banken sorgt für die lückenlose und rigorose Eintreibung.
Quellen:
- Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002, siehe auch:
http://bfg-muenchen.de/files/texts/s...nen_kirche.pdf
- Carsten Frerk, Violettbuch Kirchenfinanzen, Aschaffenburg 2010
- Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg,
http://www.bfg-bayern.de/kaenguru.htm, Aktualisierung der Daten und Zahlen vom 25.1.2010
- Eigene Recherchen
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Interessant:
Zusatzinformation für alle Kirchensteuerzahler:
100.000 Euro bis 150.000 Euro im Leben
nur für die Kirche
"Kirchensteuerzahler entrichten z.Zt. durchschnittlich 500 EUR pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 20.000 und 30.000 EUR Kirchensteuern, etwa soviel wie ein Jahresgehalt. Wer Kirchensteuern zahlt, arbeitet also ein Lebensjahr (oder eine Stunde pro Woche, einen halben Tag pro Monat, sechs Arbeitstage im Jahr) nur für die Kirche. Einschließlich Zinsen beläuft sich die Kirchensteuersumme nach 40 Jahren je nach Zinssatz auf 100.000 bis 150.000 EUR - nach heutigem Geldwert! (Dabei stiegen die Kirchensteuern in der Vergangenheit sogar noch stärker als die Inflationsrate.) Wer sich die Kirchensteuer zeitlebens spart, kann sich also im Alter allein aus den Zinsen dieses Vermögens eine komplette Rente leisten".
(Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, zit. nach
http://www.diealternativen.de/medita...e-und-geld.htm)
PS: Von der Kirchensteuer werden nur ca. 5-8 % für öffentlich-soziale Zwecke verwendet. Wer also finanziell etwas Gutes tun möchte, sollte dies gezielt dort tun, wo es wirklich guten Zwecken zukommt. Eine Institution Kirche oder gar deren Finanzierung einer solchen Institution durch eine Kirchensteuer hat außerdem Jesus von Nazareth niemals gewollt.