Zitat:
Zitat von noam
Was haben die Entscheidungen von Konventionen mit der Auffassung von Rechtsstaatlichkeit zu tun?
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass man geltendes Recht akzeptiert und sich danach ausrichtet. Man kann geltendes Recht aber durchaus fragwürdig halten.
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Eben!
Du kannst als Privatperson geltendes Recht für fragwürdig halten und kannst dich für die Änderung einsetzen (Viel Erfolg dabei).
Aber Du und ein Staat haben geltendes Recht zu akzeptieren und der Artikel 24 der UN – Behindertenrechtskonvention ist da ziemlich unmissversändlich formuliert:
Die Vertragstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen
auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage
der Chancengleicheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein
integratives [inklusivens] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges
Lernen...
Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderung
nicht aufgrund von Behinderungen vom
allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder
mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom
unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom
Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben,
Zugang zu einem integrativen
[inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an
Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des einzelnen
getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen
innerhalb des allgemeinen
Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre
erfolgreiche Bildung zu erleichtern..."
Gruß
N.
