witzig dazu ist übrigens die Gesetzeslage bzw Urteile "gegen Radfahrer mit Stöpsel im Ohr".
Es scheint bis dato nur ein Urteil zu geben, zumindest wird das immer wieder zitiert:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG....news20474.htm
Was aber, wenn man ein Hörbuch oder Pordacst hört? Bzw wenn man garnichts hört und nur die Stöpsel im Ohr hat?
Laut
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ..."
Da steht aber nicht, dass es nur für Radfahrer gilt. Ich habe mich dann mal auf das Gedankenspiel eingelassen:
Warum werden Autos mit ultrateuren und lauten Stereo-Anlagen ausgestattet, bei denen es bei vorgesehener Nutzung sehr leicht zu Gehöreinschränkungen kommen könnte. Sie sind aber nicht verboten, warum klagt aber niemand dagegen, dass man für das blose Tragen (ob man was hört oder nicht kann der Polizist schlecht nachweisen) ein Bußgeld zahlen muss.
Was ich damit nicht sagegn oder rechtfertigen will, ist eine deutlich zu laute Beschallung der Ohren und damit einhergehend wirkliche Einschränkung, wie es schon ein paar aufgeführt haben, wenn man nicht mehr hört, dass der Überholende ruft, gehört es nicht anders wie ein Bußgeld. Auch im Versicherungsfall ohne Zweifel, wer mit Stöpseln im Ohr (welche Lautstärke auch immer) auf welchem Fortbewegungsmittel auch immer, sogar als Fußgänger, sollte das auf eigene Gefahr tun und reduzierte Versicherungsleistungen erhalten.
A