Man muss dazu aber anmerken, dass in Roth ganz klar gilt: MP3-Player o.ä. dürfen nur dann verwendet werden, wenn dennoch sichergestellt ist, dass man seine Umgebung wahrnimmt.
Zitat:
3. Abweichungen von offiziellen DTU-Regeln
Der Veranstalter des DATEV Challenge Roth weicht von folgenden Regeln der Sportordnung der DTU ab:
Der Gebrauch von MP3-Playern ist auf der Laufstrecke erlaubt, solange die Lautstärke angemessen ist und der Athlet weiterhin sein Umfeld (Athleten, Wettkampfrichter und Helfer) hören kann.
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Und ehrlich, mir sind im Wettkampf Leute mit Knopf im Ohr lieber als Leute, die sich über längere Strecken begleiten lassen und das dann auch noch mit mehreren Leuten nebeneinander.