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Die Regeln erlauben durchaus auch nachträgliche Analysen, sonst hätten die Proben ja vernichtet werden müssen.
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Meines Wissens nach nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, ich glaube der war schon abgelaufen. Danach hat man Daten zusammengeführt (Ergebnis des Test und Namen des Fahrers). Ich bin mir sicher, dies ist in Deutschland ohne Frage eine Straftat (BDSG).
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Wenn ich mich richtig erinnere, hat das Labor im Fall Armstrong auch zahlreiche Proben anderer Radsportler anonymisiert im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie nachuntersucht ( und dabei auch noch in anderen Proben Epo-Spuren entdeckt).
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Wurden da auch die Namen veröffentlicht oder konnte man (Zeitung) damit kein Geld verdienen.
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Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, dass die WADA, nachdem sie erkennen musste, dass wegen Verjährung aufgrund des positiven Epo-Testes keine formale Sperre mehr möglich ist, das Ergebnis dieser Nachuntersuchung trotzdem an die Presse lanciert hat.
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Wenn dies zutreffend sein sollte, wie oben dargestellt klare Straftat, damit müssten die Mitarbeiter dann auch von ihren Aufgaben entbunden werden.
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Metapher aus dem Fußball zu benutzen, eine Art Revanchefoul, aber in dem Fall eins, dass ähnlich wie der Kopfstoß von Zidane gegen Materazzi 2006, wenigstens todsicher den Richtigen getroffen hat
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In meinen Augen, kann ein Foul nie den Richtigen treffen. Weil es nicht i.O. ist zu foulen. Weiß nicht ob ich das richtig ausgedrückt habe, es gibt keine rechtfertigung für ein Foul und auch keinen Schuldausschließungsgrund.
Zusammenfassend möchte ich lediglich sagen, die Veröffentlichung der gefunden EPO Spuren zusammen mit dem Namen Armstrong war rechtlich nicht haltbar und macht damit die daran beteiligten Stellen sowohl moralisch als möglicherweise auch strafrechtlich angreifbar. So kann man Doping nicht bekämpfen, wer saubern Sport fordert muss sich zunächst einmal einwandfrei verhalten, sich nicht angreifbar machen. Sonst verliert man sich in solche endlosen Diskussionen.