Mich würde die strafrechtliche Seite einmal interessieren. Er hat sich ja lediglich entgegen der Teilnahmebedingungen irgendwo angemeldet, wahrscheinlich Teilnahmegebühr bezahlt und fertig. So wie es aussieht, hat er sich doch sogar mit seinem Namen angemeldet.
Lassen die Veranstalter denn bei so einer Formulierung in ihren Teilnahmebedingungen die Namen der Teilnehmerliste nicht mit der gesperrter Dopingsünder gegenlaufen? Wie soll das bei überführten Hobetten oder unbekannten Middle of the Pack Athleten laufen? Die fallen doch gar nicht auf. Für mich mehr Schein als Sein
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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