Zitat:
Zitat von HenryHell
Sorry, aber dir möchte ich nicht im Dienst begegnen.
|
Ich hoffe, dass es dazu keinen Anlass geben wird. Aber in meinen knapp 20 Jahren bei dem Laden, bin ich ehrlich gesagt noch nicht einmal in die Nähe einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gekommen. Mit anderen Worten ich Regel meine Konflikte in der Regel verbal und man kann den Normaldienst auch nicht mit geschlossenen Einsätzen vergleichen.
Zitat:
Zitat von HenryHell
Selbst wenn die Polizei den Typen 10 mal von der Strasse gezogen hat, dann kann sie ihm Handschellen anlegen und mitnehmen, aber nicht in die Fresse hauen!
Gleiches gilt für die Frau auf dem Räumpanzer.
|
Die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns unterliegt der Verhältnismäßigkeit. Diese ist untergliedert in Erforderlichkeit, Geeignetheit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (mildestes Mittel).
Nehmen wir den Mann auf der Kreuzung mal als Beispiel, da es schön anschlaulich ist. Die Polizei fährt mit Einsatzmitteln (also Sonder und vor allem Wegerecht) zu einem Einsatzort. A stellt sich der Kolonne in den Weg, um diese augenscheinlich anzuhalten und zu verhindern, dass sie ihren Weg fortsetzen können. Ist es erforderlich, dass er da entfernt wird. Klares ja. Ist die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt gegeinet? Hat ja offensichtlich funktioniert, also ja. Ist es verhältnismäßig im engeren Sinne (mildestes Mittel)? Hier kann man nun sehr anschaulich sehen wie die Polizei in diesem Fall sich vom aussprechen eines Platzverweises (er bewegt sich nicht weg), mehrfaches Wegbegleiten (er kommt immer wieder zurück) bis hin zur Anwendung von einfacher körperlicher Gewalt in Form eines Faustschlags (hat gefruchtet) von unten herantastet. Eine Ingewahrsamnahme ist a) hier nicht als milder anzusiedeln als die Anwendung von Zwangsmitteln sondern rechtlich ein größerer Eingriff in die Grundrechte (körperl. Unversehrtheit vs. Freiheit) und b) da offensichtlich durch das Nutzen von Einsatzmitteln dringende Eile geboten ist, zeitlich einfach nicht umzusetzen und damit nicht Mittel der Wahl.
Da man bei der Frau auf dem WaWe lediglich das eine Bild hat, ist es schwer zu sagen, ob hier Fehler gemacht wurden oder nicht. Sollte es so sein, dass die Gute eine unbeobachtete Sekunde genutzt hat, um nur ein lustiges Bild auf dem WaWe zu machen und man hat sofort Pfefferspray eingesetzt ohne sie vorher anzusprechen, dann ist es natürlich nicht verhältnismäßig und illegal und man muss über entsprechende Konsequenzen für die Entscheidungsträger nachdenken. Allein mir fehlt der Glaube, das es hier keine Vorgeschichte gibt.