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Alt 14.07.2017, 15:40   #16
gaehnforscher
 
Beiträge: n/a
http://strafverteidiger-verkehrsstra...f.php#gefstv_6

"Grundsätzlich liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nur bei von außen vorgenommen verkehrsfremden Eingriffen vor. Ein Außenstehender greift also in den Straßenverkehr ein. Unter engen Voraussetzungen kann aber auch ein sogenannter Inneneingriff einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB darstellen. Eine Handlung im Verkehr ist dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wenn der Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsvorgang zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr pervertiert.

Eine Pervertierung erfolgt unter drei Voraussetzungen. Zunächst bedarf es eines bewusst zweckwidrigen Einsatzes des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss gezielt zur Schädigung eingesetzt werden. Des Weiteren muss man mindestens mit bedingtem Schädigungsvorsatz handeln. Man muss somit billigend in Kauf nehmen, dass ein Schaden herbeigeführt wird. Zuletzt muss der Verkehrsteilnehmer auch mit einer verkehrsfeindlichen Absicht gehandelt haben. Es muss die Absicht vorliegen, einen Unfall herbeizuführen.

Demnach kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB durch Verhaltensweisen im Straßenverkehr, unter Führung des eigenen Autos, verwirklicht werden."

Edith: Ich sollte vllt. noch ergänzen, dass ich grundsätzlich jede Form von "dem werd ichs jetzt aber zeigen" als wenig zwecksmäßig erachte, genauso wie ein Kategorisierung von "die Autofahrer", "die Radfahrer" ... meist führt dies nur dazu, dass sich Dinge weiter aufschaukeln und sich durch entsprechendes Verhalten die Vorurteile beim jeweils anderen weiter verfestigen. Wenn sich jeder an die eigene Nase fasst und selbst ab und an zurück nimmt, lassen sich sicher viele unangenehme Situationen vermeiden.

Geändert von gaehnforscher (14.07.2017 um 15:46 Uhr).
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