Zitat:
Zitat von RolandG
Nö, irgendwie nicht. Er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und Du eine Straftat. Dir ist nichts passiert und sein Auto musste teuer lackiert werden.
Wenn Du so gerne im StGB blätterst, schau Dir mal § 303 StGB an.
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ganz klar: zuerst erschrocken, dann Gleichgewicht verloren und irgendwie bedingt durch die Situation unkontrolliert versucht nicht umzufallen.
Davon ab ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durchaus nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.