Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff
Ein schwarzer BMW musste wegen mir in einer Ortschaft kurz von 50 auf etwa 30 bremsen, fuhr dann ganz langsam in einem Abstand von gefühlt 20 cm an mir vorbei. Natürlich mit Absicht. Aber ich hab glücklicherweise den Fuß aus der Pedale bekommen und irgendwie ist der BMW dann mit einem ganz komischen Ton an meinem Fuß langgeschrammt. Und somit waren wir irgendwie wieder quit.
|
Nö, irgendwie nicht. Er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und Du eine Straftat. Dir ist nichts passiert und sein Auto musste teuer lackiert werden.
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff
Und wenn es um die Strafe geht, dann kann eigentlich nur § 224 (1) Nr. 5 StGB in Verbindung mit § 227 (1) StGB einschlägig sein. Mindeststrafe wäre dann eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
|
Wenn Du so gerne im StGB blätterst, schau Dir mal § 303 StGB an.