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Alt 14.07.2017, 12:27   #9
Kasrwatzmuff
Szenekenner
 
Benutzerbild von Kasrwatzmuff
 
Registriert seit: 06.01.2014
Ort: Hinterland
Beiträge: 823
Ich habe wohl das Glück, dass ich noch in einer Gegend lebe, wo es verhältnismäßig ruhig auf den Straßen zugeht. Wenn man die vielbefahrenen Bundesstraßen meidet, kann man relativ entspannt radeln.

Ich persönlich hatte erst einmal eine etwas heftigere Situation. Ein schwarzer BMW musste wegen mir in einer Ortschaft kurz von 50 auf etwa 30 bremsen, fuhr dann ganz langsam in einem Abstand von gefühlt 20 cm an mir vorbei. Natürlich mit Absicht. Aber ich hab glücklicherweise den Fuß aus der Pedale bekommen und irgendwie ist der BMW dann mit einem ganz komischen Ton an meinem Fuß langgeschrammt. Und somit waren wir irgendwie wieder quit.

Der Kumpel, dem ich den TP für seine LD in F geschrieben habe, hat in den letzten 12 Monaten wohl an die 6000 km geradelt. Dabei ist ihm einmal die Vorfahrt genommen worden (Sturz über Motorhaube, nur Platzwunde am Schienbein) und einmal hat ihn ein LKW in einer Engstelle (mittige Verkehrsinsel) fast von der Straße gedrängt. Dies war aber beides Mal auf einer stark befahrenen Bundesstraße. Auch von anderen Bekannten hört man relativ wenig über schlimme Gefährdungen.

Gestern hatte ich auf der Heimfahrt nach der Arbeit eine interessante Begegnung. Auf einer kurvenreichen Strecke hatte ich plötzlich einen MTB-Fahrer auf der Straße vor mir. Wie immer hab ich bei Gegenverkehr die Geschwindigkeit auf Radfahrerniveau abgesenkt. Daraufhin hat sich der Radfahrer umgedreht und ist anschließend auf dem Bankett weitergefahren.

Und wenn es um die Strafe geht, dann kann eigentlich nur § 224 (1) Nr. 5 StGB in Verbindung mit § 227 (1) StGB einschlägig sein. Mindeststrafe wäre dann eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

Alternativ könnte man solche Leute ja auch wie folgt bestrafen: sie müssten Sonntag abends (da wird am schlimmsten gerast) einfach 30 km über die A5 radeln...
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Frohe Grüße
Martin

Coming soon: I hope a large hubbel of schnow....
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