Hier der deutschsprachige Originaltext:
https://www.nada.at/files/doc/Listen...bersetzung.pdf
CHEMISCHE UND PHYSIKALI
-
SCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
1.
Die tatsächliche oder versuchte unzu-
lässige Einflussnahme, um
die Integri-
tät und Validität der Proben, die wäh-
rend der Dopingkontrollen genommen
werden, zu verändern.
D
azu gehören
unter anderem
:
D
er Austausch und/oder die Verfäl-
schung von Urin, zum Beispiel mit
Proteasen.
2.
Intravenöse Infusionen und/oder Injek-
tionen
von mehr als 50
ml innerhalb ei-
nes Zeitraums von sechs Stunden, es
sei denn, sie werden rechtmäßig im Zu-
ge von Krankenhauseinweisungen, chi-
rurgischen Eingriffen oder klinischen
Untersuchungen verabreicht.