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Alt 11.07.2017, 11:30   #125
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
kannst du deinen ersten satz denn belegen? mich deucht das etwas hart für einen reinen steinewurf. oder reden wir von verletzung einer person durch einen steinewurf? dann reden wir nämlich nicht über einen folgenlosen steinewurf, sondern gefährliche körperverletzung bzw versuchte tötung. und dann ist relativ unerheblich, ob er sich bei der festnahme widersetzt hat oder nicht. das sind nämlich 2 völlig unterschiedliche straftatbestände.
ich meinte damit einen Steinewurf, ohne Verletzung von Personen oder Sachen, bei Ausschreitungen während oder nach einer Demo. Ich suche mal im Berliner Tagesspiegel nach Urteilen.
Hier ist eines:

berlin/zwei-jahre-haft-fuer-steinwurf

Der 22jährige Berliner Kai N. ist vergangene Woche zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das gab die Justizverwaltung am Mittwoch bekannt. Der junge Arbeitslose hatte am 1. Mai des vergangenen Jahres bei den Kreuzberger Mai-Krawallen einen Pflasterstein auf Polizisten geworfen. Getroffen wurde niemand. Dennoch bewerteten die Richter den Wurf als Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Darauf steht laut Justizverwaltung ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Das aktuelle Urteil soll eine Warnung sein, sagt Justizsprecher Thiel. „Vor dem kommenden ersten Mai soll jeder wissen: Man kommt bei so etwas nicht mit leichten Folgen davon.
..........
Die Berufungsrichter befanden nun: Kai N. hat einen Stein geworfen. Der sei als Waffe zu bewerten, auch wenn er niemanden traf. Daraufhin wurde Kai N. unmittelbar nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch noch im Gerichtssaal verhaftet."

Geändert von qbz (11.07.2017 um 12:03 Uhr).
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