Zitat:
Zitat von Jörn
Ich bin sehr für das neue Gesetz, dennoch bin ich (mittlerweile) auch für eine Verfassungsbeschwerde. Wenn das der Weg ist, dass endlich Klarheit herrscht, dann sollte dieser Weg beschritten werden, einfach damit das Gelaber mal aufhört.
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Ich sehe es genauso. Es ist eine gute Möglichkeit, dass das BVerfG von seiner bisherigen Definition der Ehe abweicht und mit der Zeit geht. Letztendlich geht es nur um die Begriffsdefinition der "Ehe" durch das BVerfG und die Anwendung des Art. 6 GG bei entsprechenden Verfassungsbeschwerden. Änderungen von Begriffsdefinitionen sind Teil der Rechtsfortbildung. Das Recht passt sich den gesellschaftlichen Umständen an.
Eine aktualisierte Begriffsdefinition der Ehe benötigt keine Änderung des GG. Die neue Definition steht dann eben ab dem kommenden Jahr in jedem juristischen Lehrbuch und in den Kommentaren. Wieder ein Absatz mehr im Staatsexamen in der ÖR Klausur

Im Moment sehe ich da nicht viel mehr. Aber ich da wirklich
kein Experte. Warten wir mal ab, wie die Verfassungsbeschwerde begründet wird.