Zitat:
Zitat von schnodo
Genau das ist auch meine Einschätzung. Beides ist aktuell nicht auf der Agenda, dennoch soll diese Woche die "Ehe für alle" Gesetz werden. Wie umgeht man die verfassungsrechtlichen Hürden?
PS: Es wäre nicht das erste Mal, dass man sich bei der Verabschiedung von Gesetzen nicht um das Grundgesetz schert (Stichwort: Überwachung). In diesem gesellschaftlich prekären Fall nehme ich aber doch an - in dubio pro reo  - dass man weniger rustikal zur Sache geht und ein verfassungskonformes Gesetz vorlegt.
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Ok, hab' nochmal den
Antrag aus 2015 gelesen. Egänzung: Man nimmt die Definition, die im GG fehlt, in ein Gesetz auf. In diesem Fall wird unter anderem §1353 BGB dahingehend ergänzt (*). Ist leichter als eine GG-Änderung.
Das BVerG kann aus meinem Verständnis heraus diese Änderung nur verhindern, wenn sich im Rahmen einer Prüfung herausstellen sollte, dass sie dem GG widerspricht. Im GG steht aber nur "Ehe" und sonst nichts. Die Auslegung des BVerG, was eine Ehe ist, mag binden Charakter haben, ist aber nicht Teil der Verfassung. Also würde die Änderung des BGB aus meiner Sicht nicht gegen die Verfassung verstoßen. Ist aber nur mein Laiensicht.
M.