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Alt 28.06.2017, 10:52   #663
schnodo
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Registriert seit: 28.10.2011
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Beiträge: 9.018
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Es gibt also grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Das BVerG ändert seine Meinung...
2. man ändert das GG derart, dass die Auslegung des BVerG überflüssig ist...
Genau das ist auch meine Einschätzung. Beides ist aktuell nicht auf der Agenda, dennoch soll diese Woche die "Ehe für alle" Gesetz werden. Wie umgeht man die verfassungsrechtlichen Hürden?

PS: Es wäre nicht das erste Mal, dass man sich bei der Verabschiedung von Gesetzen nicht um das Grundgesetz schert (Stichwort: Überwachung). In diesem gesellschaftlich prekären Fall nehme ich aber doch an - in dubio pro reo - dass man weniger rustikal zur Sache geht und ein verfassungskonformes Gesetz vorlegt.
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