Zitat:
Zitat von Matthias75
Es gibt also grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Das BVerG ändert seine Meinung...
2. man ändert das GG derart, dass die Auslegung des BVerG überflüssig ist...
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Genau das ist auch meine Einschätzung. Beides ist aktuell nicht auf der Agenda, dennoch soll diese Woche die "Ehe für alle" Gesetz werden. Wie umgeht man die verfassungsrechtlichen Hürden?
PS: Es wäre nicht das erste Mal, dass man sich bei der Verabschiedung von Gesetzen nicht um das Grundgesetz schert (Stichwort: Überwachung). In diesem gesellschaftlich prekären Fall nehme ich aber doch an - in dubio pro reo

- dass man weniger rustikal zur Sache geht und ein verfassungskonformes Gesetz vorlegt.