Zitat:
Zitat von Jörn
Weiß ich auch nicht. Im Grundgesetz, Art. 6, wird nur von Ehe gesprochen, und nicht davon, welche Geschlechter es betrifft. Es ist möglich, dass es so vom Verfassungsgericht interpretiert wurde (als Ehe zwischen Mann und Frau), sodass eine Änderung des GG eher einer Klarstellung entspräche als einer Änderung, sodass eine Interpretation nicht mehr erforderlich wäre.
|
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich dachte irrtümlich, die Ehe als Verbindung von Mann und Frau sei im Grundgesetz festgelegt.
Wenn aber die konkrete Ausgestaltung der Ehe nur durch das Bundesverfassungsgericht nachträglich definiert wurde, sollte das in der Tat keine allzu große Hürde darstellen.