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Weiß ich auch nicht. Im Grundgesetz, Art. 6, wird nur von Ehe gesprochen, und nicht davon, welche Geschlechter es betrifft. Es ist möglich, dass es so vom Verfassungsgericht interpretiert wurde (als Ehe zwischen Mann und Frau), sodass eine Änderung des GG eher einer Klarstellung entspräche als einer Änderung, sodass eine Interpretation nicht mehr erforderlich wäre.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der konservativ-katholische Flügel der CDU eine Verfassungsklage probieren wird, und sei es nur, um die eigenen Wähler zu befriedigen. Dann läge aber die Beweislast beim Kläger, d.h. es müsste nachgewiesen werden, dass das neue Gesetz einem höherrangigen Grundgesetz widerspricht. Und das dürfte nicht ganz einfach werden.
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