20.02.2007, 18:30
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#88
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Szenekenner
Registriert seit: 04.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 922
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Zitat:
Zitat von DasOe
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In wiefern?
Zitat:
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Für Prostituierte ist es seit Einführung des Gesetzes (1. Januar 2002) leichter, Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen. In der Praxis wird dies aber kaum genutzt, wie der Bericht zeigt. Nur ein Prozent aller Prostituierten haben einen Arbeitsvertrag, 87 Prozent sind krankenversichert, ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht unter ihrer Berufsbezeichnung. Bundesministerin von der Leyen: "Das Gesetz konnte die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern. Der Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."
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Mag sein, dass sie nicht genug gemacht haben - aber grundsätzlich halte ich die Erleichterung des Zugangs zu Sozialversicherung, die Möglichkeit ausstehenden ohn einzuklagen für eine gute Idee.
Gruß Torsten
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