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Zitat von trithos
Es kann aber nicht sein, dass Du von der Gesellschaft verlangst, Deine private Rechtsauffassung einfach so zu teilen, die offenbar derzeit keine Entsprechung im Strafgesetz hat.
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Du sagst, solange es kein Gesetz gibt, welches meine Meinung unterstützt, hätte ich kein Recht, meine Meinung lautstark zu vertreten. Erst müsse ich ein Gesetz erwirken.
Gilt das auch für den Papst? Auch seine Position findet sich in keinem Gesetz. Muss also auch der Papst die Klappe halten, bis es ein Gesetz gibt? Er beruft sich auf die Religionsfreiheit, ich berufe mich auf die Meinungsfreiheit. (Übrigens haben beide ihre Grenzen.)
Mein Punkt war etwas anders gelagert, und vielleicht könntest Du darauf noch eingehen. Meine These ist, dass sich der Klerus in einer (möglicherweise unvermeidbaren) Gesetzeslücke breitmacht, die es ihm gestattet, unbescholtene Bürger zu verunglimpfen, ohne dass es die Möglichkeit einer Gegenwehr gibt.
Hier ein Beispiel, um meinen Punkt zu illustrieren. Irgendein Journalist schrieb, Michael Jackson wäre hässlich. Jackson hatte die Faxen dicke, und die Sache landete vor Gericht. Der Richter lud Jackson vor, um seine Hässlichkeit zu prüfen. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass keine übermäßige Hässlichkeit vorlag und entschied entsprechend. Dadurch wurde es dem Journalisten untersagt, seine Behauptung weiterhin zu verbreiten. (Bitte halten wir uns nicht mit Spitzfindigkeiten auf, es dient nur der Illustration.)
Der Papst behauptet, Homosexuelle wären ein Werk des Teufels. Nun würde man erwarten, dass er diese ehrenrührige Behauptung ebenfalls vor Gericht belegen müsste, und falls er das nicht kann, würde fairerweise entschieden, dass er die Behauptung nicht mehr öffentlich wiederholen darf.
Findest Du es richtig, dass der Papst offenbar nicht belangt werden kann?