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Alt 23.06.2017, 22:30   #197
Sportphysio
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.06.2017
Beiträge: 51
Zitat:
Zitat von opirat Beitrag anzeigen
Genau darum geht es Max Schwetz ja: Es soll keine Ausnahmen in der Athletenvereinbarung geben. Siehe Z.B. die 6 (??) Werbeflächen auf dem Einteiler. Alle Athleten sollen hier gleiche Rechte haben und an den WErbeflächen adequat partizipieren.

Wenn du allerdings keine Partei ergreifen willst, warum wirfst du dann derart Einseitige Spekulationen in den Raum?
Ich spekuliere nicht, ich frage mich nur, was ihn an der Vereinbarung gestört haben könnte... . Das Landgericht Frankfurt hat darin in seinem Urteil jedenfalls kein Nachteil für ihn erkennen können.
Klar ist doch, dass ein Athlet, der die Vereinbarung nicht unterschreibt, nicht von der DTU für einen Wettkampf gemeldet werden kann.
Diese Regelung hat die DTU doch nicht exklusiv, dass wird doch in anderen Sportverbänden oder Vereinen auch so gehandhabt.
Und wenn Sie bei ihm dann eine Ausnahme machen würden, wäre Sie ja in Gänze überflüssig.
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