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Relig. Glaubenssätze sind eindeutig vom Aberglauben verschieden, insofern sie der Ausdruck einer relig. Erfahrung, Lebenshaltung oder Beurteilung sind. Sie erheben dann nicht den Anspruch zu den anderweitig erkannten oder unerkannten Tatsachen irgendwelche weiteren Erkenntnisse hinzuzufügen (trotz ihrer grammatischen Form).
Wer diese zwei Dinge für ein- und dasselbe hält, unterliegt gewissermaßen selbst dem Aberglauben.
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