Zitat:
Zitat von Jörn
... Es reicht nicht aus, sich auf Fragen zu beschränken. ...
Nehmen wir eine Gerichtsverhandlung.
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Ich beschränke mich doch gar nicht ganz auf Fragen allein.
Wenn aber die Beweisführung der Staatsanwaltschaft so geht: „Der Angeklagte war am Tatort, also war er der Täter“, und der Verteidiger einwendet: „Peter, Hans, Michael, Klaus waren auch am Tatort, war es einer von ihnen?“, kann es sich um einen durchaus sinnvollen Einwand handeln.